AGB

1. Allgemeines zum Festservice

Geschätzter Festwirt/in, geschätzter Festorganisator/in. Sie interessieren sich dafür, Ihren Festanlass mit Getränken und Festmobiliar aus unserem Haus durchzuführen, dabei können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung verlassen. Doch auch wir sind trotz unserer Erfahrung auf Ihre Unterstützung als Festorganisator/Festwirt angewiesen. Neben dem Wetter beeinflusst auch die Ausrichtung des Festes den Getränkekonsum. Zusätzlich ist auch die Auswahl des Sortimentes wie auch die Bestellmenge je nach Ausrichtung sehr unterschiedlich. Diese Kriterien sollten Sie bei der Auswahl des Sortimentes wie auch bei der Bestellmenge berücksichtigen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Um Ihren Festanlass reibungslos abwickeln zu können, benötigen wir Ihre Bestellung für Getränke und Mobiliar bis spätestens
14 Tage vor Auslieferung des Festanlasses.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir kein Catering anbieten. Wir sind Getränkespezialisten, die gemäss den aufgeführten Bedingungen und Kriterien unser Sortiment ausliefern und wieder abholen.

 

2. Arbeitsaufwand Festservice

Transportkosten für (Lieferung und Abholung), der Transport wird nach Rayon (Lieferdistanz verrechnet).

Die Anlieferung und Abholung, des dem Mieter zum Gebrauch überlassenen Festmaterials/Getränke geliefert auf den Festplatz (Abladeort gleich Aufladeort). Die Anlieferung/Abholung erfolgt gemäss unserem Tourenplan und nach Absprache mit unserer Disposition.

Terminlieferung / Terminabholung: Die Anlieferung/Abholung auf eine von Ihnen gewünschte Zeit wird zusätzlich mit Fr. 30.00 pro Fahrt verrechnet.

Das Verteilen und Aufstellen des Festmaterials/Getränke ist Sache des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Festmobiliar zusammen mit dem Getränkeleer- und Vollgut nach Ablauf der Mietdauer in ordnungsgemässem, gereinigtem, zerlegtem und transportfähigen Zustand zu retournieren. Die Zufahrt für das Lieferfahrzeug ist durch den Mieter gewährleistet.

Zusätzlicher Arbeitsaufwand am Festplatz: Mehraufwand für das Verteilen und Aufstellen von Festmobiliar/Getränken bei Lieferung wie auch für das Zusammentragen von nicht bereit gestelltem Mobiliar / Getränke bei der Abholung wird dem Veranstalter ein Aufwand von Fr. 80.00 / Stunde/Mann verrechnet.

Festanlieferungen und Festabholungen werden von Montag – Freitag während unseren Arbeitszeiten und gemäss Tourenplan ausgeführt. Für Anlieferungen und/oder Abholungen an den Wochenenden (zwischen Freitag 17.00 Uhr und Montag 07.00 Uhr) wie auch an allen Feiertagen wird ein zusätzlicher Lieferzuschlag von Fr. 100.00 pro Fahrt erhoben.

Für grössere Festanlässe (mehrere Tage) wird gerne eine Pikettdienst 044 982 10 14 angeboten, dieser Service wird mit Fr. 50.00 / Stunde/Mann verrechnet.

 

3. Rücknahme Getränke / Festmobiliar

Wenn der effektive Verbrauch der bestellten Getränke weniger als 50% beträgt, verrechnen wir den zusätzlichen Sortieraufwand für Voll- und Leergut (Fr. 80.00 pro Stunde), auch bei übermässiger Unordnung (nicht sortiert, Schmutz) beim retournieren des Festauftrages / Kühlwagen müssen wir den Sortieraufwand verrechnen.

Alle Getränke in Mehrweg Gebinde können als einzelne Flaschen und angebrauchten Harassen retourniert werden und werden einzeln abgerechnet, dasselbe gilt für Weine in sauberem und einwandfreiem Zustand.

Angerissene Karton mit Einweg Gebinde (PET-Flaschen, Dosen oder EW-Bierflaschen) können nicht retourniert werden. Becher werden nur kartonweise retourniert. Bierfässer gelten als angebraucht, wenn der Deckel entfernt wurde. Nur originalverpackte, komplette Einweggebinde werden vergütet. Bestellartikel (sogenannte *Artikel, beschaffen wir Ihnen sehr gerne, diese können aber nicht mehr retourniert werden).

Geöffnete Spirituosenflaschen usw. werden 1 Woche bei uns zur Abholung aufbewahrt, nach Ablauf dieser Frist werden nicht abgeholte Getränke entsorgt.

 

4. Sorgfaltspflicht

Der Veranstalter ist verpflichtet, das Festmobiliar mit grösster Sorgfalt zu behandeln und für alle Schäden einzustehen, die nicht als ordentliche Abnützung angesehen werden können. Fehlendes und beschädigtes Material werden dem Veranstalter zu Selbstkosten (Wiederbeschaffung) verrechnet.

Der Kunde ist auf eigene Rechnung dafür besorgt, dass das ihm zum Gebrauch überlassene Mobiliar gegen Feuer-, Elementar-, Wasser- und Glasbruchschaden, Einbruch, Vandalismus sowie Diebstahl versichert ist.  Der Veranstalter ist bis zur Rückgabe für das Festmobiliar / Getränke der Schatt Getränke AG haftbar.

Reinigung des Mobiliars bei unverhältnismässiger Verschmutzung wird gemäss Aufwand (Fr. 80.00 pro Stunde) verrechnet.

Getränkekühlschränke dürfen nur zur Aufbewahrung von Getränken verwendet werden und dürfen nur stehend transportiert und gelagert werden.

 

5. Miet- und Zahlungsbedingungen

Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Auftragseinganges vorgenommen. Für eine termingerechte Auslieferung ist eine Bestellung (Getränke und Mobiliar) mindestens 14 Tage vor der gewünschten Lieferung notwendig.

Sämtliche Bestellungen und Reservationen (Getränke und Festmaterial) für den Festservice sind erst durch die Bestätigung der allg. Bedingungen für Festservice wie auch der schriftlichen Bestätigung (per Mail) an die Schatt Getränke AG verbindlich.

Annullationen können nur bis 14 Tage vor geplanter Auslieferung berücksichtigt werden. Für später eintreffende Annullationen werden 50% der jeweiligen Mietkosten belastet.

Für die Zahlung gelten 15 Tage netto ab Rechnungsdatum. Wir behalten uns vor, eine Vorauszahlung von mind. 50% des Warenwertes einzufordern. Diese Vorauszahlung muss vor der Anlieferung via Bank überwiesen werden.

Party Mail : E-Mail Adresse für sämtliche Festbestellungen Getränke und Festmobiliar: prost@getraenke-schatt.ch bitte melden Sie sich im Voraus bei uns an, wenn Sie eine persönliche Beratung für Ihren Festanlass wünschen.